Die Ponte Chiara Stiftung unterstütz und fördert

SKF-Lebenshilfe in Köln

Schwangerschaftsberatung in Köln

Schwangere, die aus meist materieller Not einen Abbruch in Erwägung ziehen, werden durch die SKF-Schwangerschaftsberatungsstellen unterstütz.

Ziel ist immer das werdende Leben zu schützen und zu unterstützen. Die ist auch ein zentrales Anliegen der Ponte Chiara Stiftung.

Ein Beispiel:

„Ich wende mich an Sie, weil ich verzweifelt bin. Ich bin im 7. Monat schwanger und lebe mit meiner kleinen Tochter bei meiner pflegebedürftigen Mutter in einer kleinen Wohnung. Weil ich keine Kinderbetreuung habe und meine Mutter versorgen muss, bin ich auf das Jobcenter angewiesen. Nun verweigert mir das Jobcenter Geld für die Erstausstattung des Babys, weil ich schon Leistungen für meine Tochter bekommen habe.

Können Sie mir helfen?“ – so der Inhalt einer Mail, die die Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza, angesiedelt beim Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Köln, im August 2023 erreicht hat.

Das ist nur ein Beispiel für viele verzweifelte Anfragen, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von esperanza erreichen.

In der Regel kann man hier mit Mitteln der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ oder dem sogenannten Bischofsfond aushelfen oder in Verhandlungen erreichen, dass rechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können. Aber es gibt immer wieder Lebenslagen bei Schwangeren und jungen Eltern, bei denen diese Mittel nicht ausreichen, Hilfen nicht oder erst mit langer Verzögerung gewährt werden. So geraten bei hohen Mieten und Lebenshaltungskosten, geringem Einkommen und fehlenden Betreuungsplätzen immer mehr Schwangere und Familien in Not, vor allem dann, wenn mehrere Kinder in der Familie leben.

Um Schwangeren und jungen Familien in materieller Not die ersten Schritte im Leben mit dem Kind zu erleichtern, hat die Ponte Chiara-Stiftung eine Kooperation mit dem SkF e.V. Köln als Träger der Schwangerschaftsberatungsstelle esperanza beschlossen.

Die Fördersumme dient dazu, die Lücken zwischen nachgewiesenem Bedarf und dem, was aus den vorhandenen Fördertöpfen finanziert werden kann, zu schließen und Nothilfe zu leisten. Hierzu zählen: Mietzahlungen, Lebensmittelunterstützung und Babynahrung, Windeln etc.

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